Letztere war ihrerseits von der Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich mit Abklärungen über Sexualstraftaten des Beschwerdeführers beauftragt worden, nachdem dieser in einem Schreiben vom 24. Januar 2016 an die Fachstelle «Lust & Frust» der Stadt Zürich erwähnt hatte, er möchte Wiedergutmachung für seine sexuellen Missbräuche von Minderjährigen leisten. Im Rahmen dieser Kontaktierung machte die Beschuldigte nach Rücksprache mit ihrem Rechtsdienst Angaben über das Strafverfahren und die Vollzugsdaten des Beschwerdeführers.