1. 1.1 Am 15. Juli 2016 liess C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigte), Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung einreichen. Die Beschuldigte war am 7. März 2016 von einer Kriminalbeamtin der Stadtpolizei Zürich kontaktiert worden. Letztere war ihrerseits von der Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich mit Abklärungen über Sexualstraftaten des Beschwerdeführers beauftragt worden, nachdem dieser in einem Schreiben vom 24. Januar 2016 an die Fachstelle «Lust & Frust» der Stadt Zürich erwähnt hatte, er möchte Wiedergutmachung für seine sexuellen Missbräuche von Minderjährigen leisten.