3. Das Gesuch der Straf- und Zivilklägerin um unentgeltliche Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren ist gegenstandslos geworden. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, a.v.d. Rechtsanwalt Dr. B.________ - der Straf- und Zivilklägerin, a.v.d. Rechtsanwalt D.________ - der Leitenden Jugendanwältin E.________ Mitzuteilen: - der Regionalen Jugendanwaltschaft Emmental-Oberaargau, Jugendanwältin F.________