10 (rechtlich hier irrelevanten) Motivirrtum befunden. Es liegt im Rahmen ihrer Parteidisposition, einerseits die Bestrafung des Angezeigten durch Strafantrag zu verlangen, andererseits gleichzeitig zu erklären, im Strafprozess bezüglich «untergeordneter Anschuldigungen» nicht Partei sein zu wollen. Diese Absichten gibt die Erklärung auf dem Formular schlüssig und widerspruchsfrei wieder. 6.4 Die Geschädigte ist zum Zeitpunkt der Formularunterzeichnung als urteilsfähig anzusehen.