Der Geschädigten sei das Schweizer Rechtssystem fremd. Sie sei erstmalig an einem Strafverfahren beteiligt. Die Monate seit Februar 2016 seien für sie belastend gewesen. Ihre Gesamtsituation habe zu einer grossen Verunsicherung geführt. Ihr sei die Tragweite der Erklärung nicht bewusst gewesen und sie habe eine Erklärung unterzeichnet, deren Inhalt nicht ihrem Willen entsprochen habe. Ihr sei bis zur Erstbesprechung im Büro von Rechtsanwalt D.________ – welche erst am