Die Erläuterungen der Kantonspolizei zu den Opferrechten, insbesondere zum Recht, sich als Privatklägerschaft zu konstituieren, würden meistens oberflächlich erfolgen. Ohne die Arbeit der Kantonspolizei abwerten zu wollen, sei fraglich, ob diese aufgrund ihrer Ausbildung in der Lage seien, Opfer hinreichend darüber aufzuklären, was es bedeute, sich als Privatklägerschaft zu konstituieren (abgesehen von den Teilnahmerechten an Einvernahmen). Die Konstituierung bringe viele Rechte und Pflichten sowie Begleitumstände mit sich, welche den Polizisten im Einzelnen nicht bewusst sein dürften. Rechtsanwalt D.__