Hingewiesen sei ausserdem auf ein neueres Bundesgerichtsurteil, wo auch für Laien die nötige Ernsthaftigkeit im Umgang mit amtlichen Antrags- beziehungsweise Privatklageformularen verlangt worden sei (Urteil des Bundesgerichts 1B_188/2015 vom 9. Februar 2016 E. 5.2) «Wer ein behördliches Formular in einem Strafverfahren unterschreibt, sollte es aus eigenem Interesse ganz lesen. [...]