5 sei zu entgegnen, dass das Bundesgericht den Entscheid bloss auf Willkür hin überprüft habe. Zudem sei jenes Urteil unter dem Geltungsbereich des früheren Gesetzes über das Strafverfahren erfolgt. Hingewiesen sei ausserdem auf ein neueres Bundesgerichtsurteil, wo auch für Laien die nötige Ernsthaftigkeit im Umgang mit amtlichen Antrags- beziehungsweise Privatklageformularen verlangt worden sei (Urteil des Bundesgerichts 1B_188/2015 vom 9. Februar 2016 E. 5.2)