Tags darauf habe die angerufene Behörde nach einer weiteren Befragung die Untersuchungshaft angeordnet, welche bis heute fortbestehe. Am 27. Juli 2016 habe eine mehrstündige Einvernahme mit der Geschädigten in Form einer Videobefragung stattgefunden. Diese habe im Beisein einer Übersetzerin ihre Sicht der Dinge angeben können. Hauptsächlicher Gegenstand dieser Befragung seien die vorgeworfenen Sexualdelikte gewesen. Unmittelbar nach der Befragung habe die Geschädigte im Beisein der Übersetzerin sowie der befragenden Polizistin das Standardformular «Strafantrag – Privatklage» ausgefüllt.