2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Dem Beschwerdeführer wird eine Frist von 10 Tagen ab Erhalt dieses Beschlusses gesetzt, um seine Eingabe vom 12. August 2016 im Sinne der Erwägungen zu überarbeiten und bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland erneut einzureichen; unterlässt er dies, bleibt die Eingabe, wie von der Staatsanwaltschaft in der angefochtenen Verfügung angezeigt, unbeachtet.