Diesem Fall hier liegt ein Verkehrsunfall vom 19. Februar 2016 zugrunde, in welchen der Beschwerdeführer involviert war und er in der Folge eine Anzeige erstattete sowie sich als Privatkläger konstituierte. Auch wenn er in der Vergangenheit bei verschiedenen Behörden mehrfach querulatorisch in Erscheinung getreten ist, muss es ihm möglich sein, seine Rechte vollumfänglich zu wahren, was mit sich bringt, dass es ihm frei steht, ein Ausstandsgesuch gegen die zuständige Staatsanwältin zu stellen, bzw. sich gegen die Rückweisung des entsprechenden Gesuchs zu wehren. Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist demzufolge einzutreten.