Anders als in den von der Generalstaatsanwaltschaft zitierten Fällen BK 16 46 und 16 69 kann die vorliegende Angelegenheit nicht direkt mit dem dort beschriebenen Muster mutwilliger Anzeigen gegen Behördenmitglieder verglichen werden. Diesem Fall hier liegt ein Verkehrsunfall vom 19. Februar 2016 zugrunde, in welchen der Beschwerdeführer involviert war und er in der Folge eine Anzeige erstattete sowie sich als Privatkläger konstituierte.