1. Im Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, Nötigung und Tätlichkeiten teilte die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) den Parteien am 9. August 2016 mit, dass sie die Strafuntersuchung als vollständig erachte und stellte eine Einstellung des Verfahrens in Aussicht. Den Parteien setzte sie eine Frist von 10 Tagen, um weitere Beweisanträge zu stellen. Am 12. August 2016 schrieb der Straf- und Zivilkläger an die Staatsanwaltschaft, dass die fallführende Staatsanwältin befangen und voreingenommen sei und dass er sie aus diesem Grund ablehne.