3. 3.1 Die Beschwerdeführerin schilderte den Sachverhalt in der Strafanzeige zusammengefasst wie folgt: Sie sei am 4. November 2015 mit ihrem Hund, welcher angeleint gewesen sei, im I.________(Wald) spazieren gewesen. Dabei habe sie die Beschuldigte 2 angetroffen, welche ihren Hund ebenfalls angeleint gehabt habe. Kurz darauf seien sie der Beschuldigten 1 begegnet, welche ihren Hund nicht an der Leine gehabt habe. Die Beschuldigte 1 habe der Beschuldigten 2 vorgeschlagen, ihren Hund ebenfalls von der Leine zu lassen, damit die Hunde zusammen spielen könnten. Die beiden Hunde hätten sofort begonnen, herumzurennen.