Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eröffnete eine Strafuntersuchung, führte Einvernahmen durch und holte einen Arztbericht ein. Am 8. Juni 2016 stellte die Staatsanwaltschaft in Aussicht, das Verfahren gegen die Beschuldigten einzustellen. Den Parteien wurde Gelegenheit gewährt, weitere Beweisanträge zu stellen. Die Beschwerdeführerin beantragte eine Konfrontationseinvernahme, die Einholung eines Sachverständigengutachtens sowie die Einvernahme des Hundeschulinhabers G.________.