Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers im vorinstanzlichen Verfahren wird wie folgt festgesetzt: StundenSatz amtliche Entschädigung 22.75 200.00 CHF 4'550.00 Auslagen MWST-pflichtig CHF 1'589.30 Mehrwertsteuer 8.0% auf CHF 6'139.30 CHF 491.15 Auslagen ohne MWST CHF Total, vom Kanton Bern auszurichten CHF 6'630.45 Es wird festgestellt, dass die Entschädigung für das vorinstanzliche Verfahren an Rechtsanwalt Baeryswil bereits ausgezahlt wurde.