7 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen und der Entscheid des Regionalgerichts Emmen- tal-Oberaargau vom 9. August 2016 wird aufgehoben. 2. Der Antrag der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Amt für Freiheitsentzug und Betreuung, Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug, vom 18. Mai 2016 auf Verlängerung der mit Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 10. August 2011 angeordneten stationären Massnahme wird abgewiesen. 3. Der Beschwerdeführer wird entlassen.