Nach dem Urteil vom 10. August 2011 gestaltete sich die Suche nach einem geeigneten Massnahmeplatz schwierig. Der Beschwerdeführer befand sich zunächst weiterhin im Regionalgefängnis Bern, wurde sodann ins Regionalgefängnis Thun verlegt, musste zwischenzeitlich (8. November 2011 bis 24. Januar 2012) aufgrund akuter psychischer Probleme in die Station Etoine der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern verlegt werden, bevor er dann nach einem weiteren Monat im Regionalgefängnis Thun schlussendlich einen Platz im Massnahmenzentrum St. Johannsen erhielt (ab 24. Februar 2012).