Der Beschwerdeführer verbrachte lediglich 11 Tage im Arxhof (15.–26. Februar 2011). Anschliessend musste er aufgrund von Selbstverletzungen (Borderline-Erkrankung) hospitalisiert werden. Zunächst befand er sich in der psychiatrischen Klinik Liestal bevor er in das Psychiatriezentrum Münsingen verlegt werden konnte. Ab dem 10. März 2011 sass er im Regionalgefängnis Bern ein. Nach dem Urteil vom 10. August 2011 gestaltete sich die Suche nach einem geeigneten Massnahmeplatz schwierig.