1667 ff.). 1.2 Am 18. Mai 2016 stellte die Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug der Polizeiund Militärdirektion des Kantons Bern (nachfolgend: Vollzugsbehörde) beim Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Vorinstanz) den Antrag, die stationäre Massnahme sei um weitere drei Jahre zu verlängern. Am 9. August 2016 verlängerte die Vorinstanz die stationäre Massnahme um drei Jahre. Gleichentags beantragte die Vorinstanz beim Zwangsmassnahmengericht die Anordnung von Sicherheitshaft.