Die Staatsanwaltschaft hat am erlassenen Strafbefehl gegen den Gesuchsteller festgehalten und das Verfahren an das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) überwiesen. Am 23. Juni 2016 hat das Regionalgericht den Gesuchsteller als beschuldigte Person wegen einfacher Verkehrsregelverletzung registriert. Am 18. August 2016 reichte der Gesuchsteller einen «Antrag auf Ablehnung der Gerichtspräsidentin B.________ wegen BEFANGENHEIT, VOREINGENOMMEHEIT und vor allem wegen VORGEFASSTER Meinung im Bezug auf das Verfahren PEN 16 489 KOA» beim Regionalgericht ein (pag. 50). Gerichtspräsidentin B.__