4 vornherein eine amtliche Verteidigung, andernfalls jeder beschuldigten Person eine amtliche Verteidigung zur Seite gestellt werden müsste. Die Beschwerde erweist sich demzufolge als unbegründet und ist abzuweisen. 5. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird der Beschwerdeführer/Gesuchsteller kostenpflichtig (Art. 56 Abs. 4 und 428 Abs. 1 StPO). 5 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Auf das Ausstandsgesuch betreffend Oberrichterin C.________ wird nicht eingetreten.