E.________ wurde gleichentags mit Strafbefehl wegen einfacher Verletzungen der Verkehrsregeln, begangen durch Nichtwahren eines ausreichenden Abstandes beim Hintereinanderfahren und missbräuchliche Verwendung der Lichthupe als Lenker eines Personenwagens, schuldig erklärt und mit einer Busse von CHF 400.00 bestraft. Der Strafbefehl gegen E.________ erwuchs nach Rückzug der am 3. Mai 2016 erhobenen Einsprache in Rechtskraft, während das Verfahren gegen den Beschwerdeführer nach erhobener Einsprache beim Regionalgericht hängig ist.