Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Verfügung unmittelbar in seinen rechtlich geschützten Interessen betroffen, weshalb auf die form- und fristgerechte Beschwerde – unter Vorbehalt des Nachstehenden – einzutreten ist. 2.2 Soweit sich die Beschwerde gegen die angebliche Einstellung des Verfahrens gegen den Unfallgegner richtet, ist auf diese nicht einzutreten. Das Beschwerdeverfahren ist auf den Streitgegenstand begrenzt. Streitgegenstand im vorliegenden Beschwerdeverfahren ist einzig die Frage, ob das Regionalgericht die Beiordnung einer amtlichen Verteidigung zu Recht abgelehnt hat.