Die Kosten des vorliegenden Beschlusses gehen aufgrund der nötig gewordenen Neubeurteilung zu Lasten des Kantons. Sie werden festgesetzt auf CHF 1‘000.00. 9 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Es wird festgestellt, dass der Beschluss BK 16 263 vom 8. Juli 2016 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als mit Ziffer 1 des Dispositivs die Beschwerde (gegen die Anordnung von Sicherheitshaft) abgewiesen wurde. 2. Auf das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das Verfahren BK 16 263 wird nicht eingetreten.