29 Abs. 3 Satz 1 BV tatsächlich einen selbstständigen Gehalt zuerkennen. 3.5 Da das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege nicht gutgeheissen wird, erübrigt sich eine Neubeurteilung der Kostenauflage (siehe E. 5.2 des Urteils 6B_834/2016 vom 16. August 2016). 4. Aus den genannten Gründen ist auf das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das Verfahren BK 16 335 ebenso nicht einzutreten. Seine Entschädigung für die Nebenverfahren wird Rechtsanwalt B.________ als (weiterhin) eingesetzter amtlicher Verteidiger bei Abschluss des Hauptverfahrens geltend machen können.