7 lung Strafrecht, vom 24. Mai 2016 [470 16 61]; diese Haltung entspricht der erläuterten Praxis der Beschwerdekammer). Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ist im Beschwerdeverfahren insbesondere auch dann zu stellen, wenn die Verfahrensleitung des Vorverfahrens der Privatklägerschaft die unentgeltliche Rechtspflege gestützt auf Art. 136 StPO oder der beschuldigten Person die amtliche Verteidigung nach Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO bewilligt hat.