Im Übrigen ist der Beizug einer Verteidigung im vorliegenden Fall ohnehin nicht notwendig, zumal der Beschuldigte mit Verfügung des Kantonsgerichts vom 22. März 2016 nur zur fakultativen Stellungnahme aufgefordert wurde. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege des Beschuldigten ist daher abzuweisen. (Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abtei-