Für einen Beschuldigten besteht analog dazu das Institut der amtlichen Verteidigung. Als Beschuldigter kann der Beschwerdeführer nicht die unentgeltliche Rechtspflege verlangen. Wenn, dann wäre es die amtliche Verteidigung, welche sich auch auf das Beschwerdeverfahren erstrecken würde, diese wurde jedoch, wie vorstehend ausgeführt, zu Recht abgelehnt. Der Antrag des Beschwerdeführers auf unentgeltliche Rechtspflege ist abzuweisen.).