Gelte die amtliche Einsetzung auch für das kantonale Beschwerdeverfahren, müssten die Kosten für das Verfahren sowie für die amtliche Vertretung vorab durch den Kanton übernommen werden, was aber nicht angeordnet worden sei (Beschwerde S. 22 ff.). Der Gerichtspräsident des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland setzte Rechtsanwalt B.________ am 13. Juli 2016 rückwirkend per 30. Mai 2016 als amtlicher Verteidiger des Beschwerdeführers ein. Darauf verweisen das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland wie auch die Vorinstanz. Diese hält fest, das amtliche Mandat gelte auch für das kantonale Beschwerdeverfahren (vgl. dazu