3 4. Der Kanton Bern hat dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers, Rechtsanwalt B.________, eine Entschädigung von Fr. 600.-- zu bezahlen. 5. Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Bern, Beschwerdekammer in Strafsachen, schriftlich mitgeteilt.