Der Präsident i.V. eröffnete ein neues Verfahren (BK 16 335) und lud betreffend die Frage der unentgeltlichen Rechtspflege zur Stellungnahme ein. Mit Schreiben vom 19. August 2016 verzichtete das Regionale Zwangsmassnahmengericht auf eine Stellungnahme. Die Staatsanwaltschaft verzichtete mit Schreiben vom 22. August 2016. Der Beschwerdeführer beantragte am 22. August 2016 Folgendes: 1. Dem Beschwerdeführer sei für das Verfahren BK 16 263 die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren.