Mit Faxeingabe vom 9. Juni 2016 beantragte der Beschwerdeführer, es sei der Antrag des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland abzuweisen und es sei ihm die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Verbeiständung durch den unterzeichnenden Rechtsanwalt. Ebenfalls mit Faxeingabe vom 9. Juni 2016 beantragte die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Staatsanwältin C.________, der Antrag des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland sei gutzuheissen und der Beschuldigte sei in Sicherheitshaft zu versetzen. 1.3 Mit Entscheid vom 13. Juni 2016 entschied das regionale Zwangsmassnahmengericht