9 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘200.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (mit den Akten) - dem Kantonalen Zwangsmassnahmengericht (mit den Akten) Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft