In seinen Einvernahmen stellt er sich indessen häufig auf den Standpunkt, sich nicht mehr zu erinnern (z.B. mehrmals im Protokoll seiner Einvernahme vom 21. Juli 2016, ab Z. 136 ff.), was in Anbetracht der kurzen verstrichenen Zeit nicht überzeugt. 4.4 Es kommt hinzu, dass sich die Frage nach dem Grund für die Reise angesichts der langen Fahrt von Paris nach Annemasse und von dort aus nach Bern, nur um jemanden – notabene einen langjährigen Freund (vgl. unten Ziffer 4.5) – kurz in eine Bank zu führen, geradezu aufgedrängt hätte. Der Beschwerdeführer macht als Grund für die Fahrt zwar geltend, er hätte von E._____