4 Die Aussagen des Beschwerdeführers widersprechen sich auch in einem weiteren Punkt. Zunächst machte er geltend, als er von der Bankfiliale zum COOP am Bahnhof zurückgekehrt sei, habe ihn E.________ angerufen und ihm gesagt, er solle vor der Bank auf ihn warten (Protokoll Hafteröffnung vom 30. Juni 2016, Z. 182 ff.). Später sagte er aus, vom COOP aus selber E.________ angerufen und sich danach wieder zur Bank begeben zu haben (Einvernahme Beschwerdeführer vom 11. Juli 2016, Z. 538 ff.