3. Am 29. Juni 2016 kam es in der Filiale der H.________ AG (Bank) in Bern zu einem Diebstahl von EUR 1‘000‘000.00, einem sog. Rip-Deal, zum Nachteil der D.________AG. Zwei Personen, E.________ und F.________, konnten noch in der Filiale verhaftet werden. Vor der Bankfiliale traf die Polizei auf den Beschwerdeführer, welcher ebenfalls verhaftet wurde. Ferner wurde eine Frau namens I.________ festgenommen. Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, sich an besagtem Diebstahl beteiligt zu haben, wobei seine Rolle noch nicht vollständig geklärt sei. Unbestritten ist, dass der Beschwerdeführer, welcher in Paris arbeitet, E.______