1. 1.1 Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen bandenmässigen Diebstahls. Am 29. Juni 2016 wurde der Beschwerdeführer verhaftet. Mit Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) vom 1. Juli 2016 wurde Untersuchungshaft angeordnet und der Beschwerdeführer für die Dauer von einem Monat in Untersuchungshaft versetzt. Am 22. Juli 2016 stellte die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Verlängerung der Untersuchungshaft um drei Monate.