2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, trägt der Kanton Bern. 3. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger 1 / Beschwerdeführer 1 - der Straf- und Zivilklägerin 2 / Beschwerdeführerin 2 - dem Beschuldigten - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, a.o. Staatsanwältin E.________ (mit den Akten) Bern, 29. September 2016 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: