Die Beschwerdeführer kritisieren die (bisher) unterbliebene Spurensuche zu Recht. Diesbezüglich führte die Regionale Staatsanwaltschaft aus, dass «nach Auskunft des KTD Fingerabdrücke meist verwischt» würden, «sobald eine weitere Person erneut die Stelle anfasst». Seitens der Generalstaatsanwaltschaft wird jedoch nicht geltend gemacht, dass von einer Spurensuche von vorneherein keine Ergebnisse erwartet werden können. Sie bezeichnet es vielmehr als „etwas unglücklich“, dass an den inneren Schubladen des Schrankes sowie an den einzelnen Schmuckbehältnissen keine Spurensuche durchgeführt worden sei.