Sie hat dabei auch die auf dem Spiel stehenden Interessen zu berücksichtigen. Bei der Prüfung der Frage, ob nach der Aktenlage ein Freispruch zu erwarten ist, darf und muss die Staatsanwaltschaft die Beweise würdigen. Eine richterliche Überprüfung der Einstellungsverfügung ist mit der Beschwerdemöglichkeit gewährleistet. Die Überprüfung durch die Beschwerdekammer erfolgt mit voller Kognition. 6.2 Die Verfahrenseinstellung überzeugt in einem wesentlichen Punkt nicht. Die Beschwerdeführer kritisieren die (bisher) unterbliebene Spurensuche zu Recht.