1. 1.1 Am 17. Mai 2016 erstattete C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin 2) Anzeige wegen Diebstahls von Schmuck und Bargeld im Gesamtbetrag von CHF 48‘457.00. Sie gab an, für den Diebstahl aus der ehelichen Wohnung komme praktisch nur A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) in Frage, der seit einigen Monaten Putzarbeiten in der Wohnung verrichte. Er sei die einzige Person, die sich im fraglichen Zeitraum nebst ihr und Ehemann B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer 1) alleine in der Wohnung aufgehalten habe. 1.2 Mit Erklärung vom 17. Mai 2016 konstituierten sich die Beschwerdeführer als Privatkläger.