2. Die Kosten des Verfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, a.v.d. Rechtsanwältin B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwalt E.________ (mit den Akten) - Kantonspolizei Bern, ED Behandlung - Kantonspolizei Bern, F.________ Bern, 18. Oktober 2016 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: