3 hen begangen hat. Unter diesen Voraussetzungen darf die DNA-Analyse präventiven Zwecken dienen (zum Ganzen FRICKER/MÄDER, a.a.O., N. 7c zu Art. 255). 6.2 Die Erstellung eines DNA-Profils ist vorliegend rechtmässig und hält auch vor dem Verhältnismässigkeitsgebot stand.