__ angehe, seien diese am Nachmittag des 23. Juli 2016 im Rahmen einer durch den KTD / das IRM durchgeführten körperlichen Untersuchung gesichert worden. Rettungssanitäter hätten indessen die Wunde am Nacken bereits am Morgen des 23. Juli 2016 gereinigt. Auch die Wunde am Ohr sei noch vor Abnahme der Proben durch das Opfer selber gesäubert worden. Daher seien die Proben nicht tauglich, um Rückschlüsse auf die Täterschaft zu ziehen.