Im Entscheid der KESB steht, dass die Kindseltern Handlungen zu unterlassen haben, die der Wahrnehmung der Behandlung bei Frau Dr. C.________ zuwiderlaufen. Daran müssen sich der KV A.________ halten, wie auch die Beiständin G.________. Die von der KESB ernannte Psychologin hat sich ein neutrales Bild von den Kindern D.________ und E.________ und der ganzen Dynamik der Familiengeschichte zu machen, ohne irgendwelche Einflüsse von aussen, v.a. nicht von den Kindseltern. Im Gesetz steht, dass das Kindswohl gewahrt werden muss und die Kinder müssen vor Kindsmisshandlungen seien sie physischer oder psychischer Art geschützt werden. […]