Lehrer, Eltern, Heimbetreuern. Bereits am 23.1.2015 wurden die Kinder von einer Kinderheimbetreuerin und der Kinderanwältin zum Obergericht gebracht. Im Obergericht haben die Kinder klar ausgesagt. Die Kinderanwältin Frau J.________ hat in ihrer Stellungnahme genau den Sachverhalt geschildert, dass der KV impulsunkontrolliert sei, nicht erziehungsfähig und Druck und Manipulation vorherrsche und die Kinder klar zur Mutter wohnen gehen wollen. Auch hier wiederholt sich die Situation – der Kindsvater wird bis hin zur Unfähigkeit der Kindererziehung durch die Kinderanwältin beschrieben.