_ begleitet. Dort habe er die Kinder unter Druck gesetzt, sie manipuliert sowie Lügen über die Kindsmutter erzählt. […] Es sei zu prüfen, ob eine strafbare Handlung seitens des Beschuldigten im Sinne eines Ungehorsams gegen amtliche Verfügung gemäss Art. 292 Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB; SR 311.0) vorliege. Dazu bedürfe es einer Verfügung durch die zuständige Behörde oder einen zuständigen Beamten, worin der Hinweis auf die Strafandrohung dieses Artikels vermerkt sein müsse. Weiter werde verlangt, dass der Adressat nicht Folge leiste. Das gültige Androhen von Strafe in der Verfügung sei Tatbestandsmerkmal von Art.