2 telland Süd vom 4. Mai 2016 festgelegt worden, dass sie sich einer Psychotherapie bei Dr. phil. C.________ zu unterziehen hätten. Ausserdem sei entschieden worden, dass die Kindseltern Handlungen zu unterlassen hätten, welche der Wahrnehmung der Behandlung besagter Psychologin zuwiderlaufen würden. Die Beschwerdeführerin werfe dem Beschuldigten vor, er habe – entgegen der Anordnung der KESB – die Kinder D.________ und E.________ zur Psychologin Dr. phil. C.________ begleitet.