1. 1.1 Mit Verfügung vom 25. Juli 2016 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern Mittelland das Verfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen nicht an die Hand. 1.2 Dagegen erhob B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) Beschwerde mit folgenden Anträgen: 1. Es soll auf die Anzeige eingegangen werden und der Täter bestraft werden, da er eine Handlung begangen hat, und somit die wahre Wahrnehmung der Behandlung der Kinder bei der Psychologin Frau Dr. C.________ eindeutig verhinderte. A.________ hielt sich nicht an die Weisungen des KESB-Entscheides vom [sic]